Zivilrecht / Sozialrecht

Zivilrecht / Sozialrecht

Zweifel bei der Berechnung Ihrer Rentenansprüche oder Zuschüssen?
Sie haben Ansprüche gegenüber dem gesetzlichen Versicherungssystem und möchten diese durchsetzen?
Ihnen wird Krankengeld nicht gewährt oder eine Rehabilitationstherapie nicht bewilligt? Lassen Sie sich helfen: Das Sozialrecht ist ein extrem komplexes Rechtsgebiet und ist für Laien immer weniger zu durchschauen. Ihre Ansprüche sind es wert, von einem kompetenten Fachanwalt für Sozialrecht geprüft und durchgesetzt zu werden!

Ich biete Ihnen als spezialisierter Anwalt für Sozialrecht eine kompetente und gezielte Beratung.

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für den betroffenen Arbeitnehmer oft ein sehr unangenehmes Ereignis. Dennoch werden die meisten Menschen im Laufe ihres Lebens irgendwann einmal davon betroffen sein. Was viele dabei nicht wissen, ist, dass Ihnen womöglich gar für einen gewissen Zeitraum die Auszahlung des Arbeitslosengelds I vom Arbeitsamt gesperrt wird. Wenn Sie beispielsweise selbst gekündigt oder gegen die in Ihrem Arbeitsvertrag festgehaltenen Rechte und Pflichten verstoßen haben.
Sollte jedoch ein bedeutsamer Grund für die Eigenkündigung vorliegen, kann hiervon eine Ausnahme gemacht werden.
Sie haben auf der Arbeit oder dem Weg dahin einen Unfall erlitten? Der Ihnen entstandene Schaden sorgt für eine Beeinträchtigung Ihrer Leistungsfähigkeit und Lebensqualität? In solchen Momenten greift die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft. Zumindest sollte sie das. Bevor Ihnen jedoch Versicherungsleistungen bewilligt werden, erfolgt eine genaue Prüfung des Unfallvorganges durch einen Gutachter der Berufsgenossenschaft. Diese ist für die Entscheidung über die Gewährung der Leistungen der Unfallversicherung zuständig. Nicht selten kommt es vor, dass das Gutachten zu einer anderen Einschätzung gelangt, als Sie für sinnvoll erachten.
Sie sind gesetzlich krankenversichert, doch Ihre Krankenkasse verweigert die Zahlung von Krankengeld? Gerade bei Selbstständigen, die sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, kann eine krankheitsbedinge Erwerbsunfähigkeit zu einem großen Problem werden. Insbesondere dann, wenn die Krankenkasse keine Bereitschaft zur Zahlung des Ihnen zustehenden Krankengeldes zeigt. Grund genug, um sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der Ihren Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse durchsetzt. Ich bin Ihr Ansprechpartner für Sozialrecht!
Sie denken über den Wechsel von einer gesetzlichen in die private Krankenversicherung nach? Oder Sie wollen Ihre private Krankenversicherung auflösen und zurück in die gesetzliche? In beiden Fällen gibt es rechtliche und finanzielle Aspekte zu beachten, über die Sie ein Rechtsanwalt aufklären kann. Verlassen Sie sich im Sozialrecht lieber auf die Beratung und Erfahrung eines kompetenten Rechtsanwalts.
Doch auch bei Problemen mit Versicherungsleistungen lohnt die Beratung durch einen Rechtsexperten.
Ihnen erscheint die Höhe Ihrer monatlichen Rente verdächtig niedrig? Hier kann es sich um einen Fehler bei der Berechnung der Höhe Ihrer Rente handeln! Solche Irrtümer passieren immer wieder, weshalb es umso wichtiger ist, dass Sie Ihren Rentenbescheid gewissenhaft prüfen lassen. Damit dabei keine Details übersehen werden, kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Sozialrecht für die Prüfung zu beauftragen.
Wer je einmal auf dem Weg zu Arbeit oder am Arbeitsort selbst einen Unfall erlitten hat, wird zwangsläufig nähere Bekanntschaft mit der Berufsgenossenschaft gemacht haben. Diese entscheidet darüber, ob – und falls ja, in welcher Höhe – Ihnen Leistungsansprüche der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen. Dieser Entscheidung geht ein ärztliches Gutachten voraus, das eine Einschätzung über das Ausmaß der Ihnen widerfahrenen Schäden liefert. Nicht selten kommt es allerdings vor, dass Ihrem Antrag für Leistungen der Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang stattgegeben wurde. In einer solchen Situation sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht wenden.
Sie haben auf Ihrer Arbeit einen Unfall erlitten und einen Schaden davongetragen? Dies ist der Moment, in dem die gesetzliche Unfallversicherung zum Tragen kommt. Denn wer auf der Arbeit oder den Weg dahin einen Unfall erleidet, erhält in der Regel einen Anspruch auf Leistungen zur Schadensminderung. Allerdings ist der theoretische Idealprozess von einem Unfall und anschließendem Erhalt von Leistungen in der Realität oftmals nicht gegeben. Zuvor steht eine Prüfung des Unfallhergangs sowie der möglichen Folgeschäden an. Erst nach Abschluss dieser Untersuchung erhält der Geschädigte gegebenenfalls Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Leider kann es vorkommen, dass die Unfallprüfung durch die Berufsgenossenschaft entscheidet, dass kein oder nur ein geringer Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung besteht. In solchen Fällen ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt als Ihren Ansprechpartner für Sozialrecht unserer Kanzlei in Greifswald zu wenden.

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen durch eine Krankheit oder einen Unfall eine Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder mentalen Leistungsfähigkeit erfahren, wird von einer Behinderung gesprochen. Dabei variieren der Grad der Schwere der Behinderung und die damit einhergehende Beeinträchtigung.

In kritischen Fällen kann es passieren, dass Sie oder Ihre Angehörigen als schwerbehindert gelten. Eine Schwerbehinderung gilt ab einem Grad der Behinderung von 50.

Sie sind als Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht oder nur teilweise in der Lage, einer geregelten Erwerbstätigkeit nachzugehen?

Für solche Fälle wurde die Option der Erwerbsminderungsrente geschaffen. Dabei lassen sich drei Fälle unterscheiden:
1. Rente wegen voller Erwerbsminderung
2. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
3. Berufsunfähigkeitsrente

Es kann vorkommen, dass Rentenversicherungsunternehmen Ihre Ansprüche zurückweisen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, mich als Anwalt der Kanzlei in Greifswald als Ansprechpartner rund um das Sozialrecht an der Seite zu wissen, der den Kampf für Ihre Ansprüche übernimmt.

Hinter diesem Begriffsungetüm verbirgt sich ein sehr nützlicher Prozess. Das Statusfeststellungsverfahren ermöglicht der gesetzlichen Sozialversicherung, einen verbindlichen Status von Personen festzustellen. Das bedeutet, es wird festgestellt, ob sich die jeweilige Person in einem Angestelltenverhältnis befindet oder selbstständig tätig ist. Außerdem kann mittels dieses Verfahrens herausgefunden werden, ob eine Person über den Status des mithelfenden Ehegatten (auch als familienhafte Mithilfe bezeichnet) verfügt. Ebenfalls wichtig: Mit einem Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) lässt sich eine Scheinselbstständigkeit vermeiden.