Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Fahrverbot droht? Geblitzt worden? Unfall?
Schnell ist es passiert: Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, erwischt auch mal eine rote Ampel. Nun droht ein Fahrverbot oder es liegt ein Bußgeldbescheid in der Post. Egal, ob Sie geblitzt wurden, einen Unfall hatten oder Ihren Führerschein abgeben müssen – das Thema Verkehrsrecht sollte in der von Ihnen gewählten Kanzlei in Lauf a. d. Pegnitz kein Nebengeschäft sein, sondern mit Kompetenz und Fachwissen behandelt werden.

Ich biete Ihnen als spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht eine kompetente und gezielte Beratung mit fachlichem Spezialwissen.

Zu dicht aufgefahren auf der Autobahn? Wenden Sie sich an mich, da die Abstandsmessungen oft nicht eindeutig sind.
Abstandsmessungen nehmen immer mehr zu – sind Sie doch eine prima Einnahmequelle. Allerdings sollte man sich auf eine Abstandsmessung nicht ungeprüft verlassen, da man dort immer wieder Fehlerquellen entdecken kann – unschöne Punkte in Flensburg und/oder ein Fahrverbot können so vermieden werden.
Seien Sie schnell, wenn Sie einen Unfall haben und überlassen Sie alles Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht in Lauf a. d. Pegnitz. Denn je weniger Sie sagen und je schneller wir eingreifen, desto höher sind Ihre Chancen, problemfrei aus dieser Situation wieder hinauszukommen.
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sind immer ein schwerer Vorwurf, der den Führerschein gefährdet.
Sie wollen ein Auto kaufen und sind sich nicht sicher, wenn es um die Ausgestaltung des Vertrages geht? Oder möchten Sie bei der Gewährleistung bei neuen oder gebrauchten Fahrzeugen auf Nummer sicher gehen?
Vielfahrer sind häufig auf ihren Führerschein angewiesen und gerade diese haben die höhere Wahrscheinlichkeit, bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt zu werden – zum Beispiel, wenn Sie bei Dunkelrot über die Ampel gefahren, zu schnell oder zu dicht aufgefahren sind. Ein Bußgeldbescheid oder ein Anhörungsbogen sind daher immer ein Anlass, um Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Lauf a. d. Pegnitz zu kontaktieren. Denn nicht immer sind die Vorwürfe gerechtfertigt.
Bei einem Bußgeldbescheid gilt es, schnell zu sein, da er zwei Wochen nach seiner Zustellung rechtskräftig wird.
Wenn Ihnen ein Fahrverbot angedroht wird, dann wird Ihnen ein sogenannter schwerer Verstoß gegen den Bußgeldkatalog, wie beispielsweise eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung, vorgeworfen.
Viele unterschätzen die Macht der Führerscheinstelle. Wenn Sie mit schweren oder wiederholten Verkehrsverstößen auffallen, ordnet das Straßenverkehrsamt in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), den so genannten Idiotentest an. Hierbei wird geprüft, ob von Ihnen zukünftig keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr zu erwarten ist.
Der Geschwindigkeitsverstoß ist der am häufigsten begangene Verkehrsverstoß. Sie wurden dabei geblitzt? Suchen Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht auf, der prüfen wird, ob Sie tatsächlich einen Geschwindigkeitsverstoß begangen haben oder ob Ihnen dieser durch die Bußgeldstelle oder das Gericht nachzuweisen ist.
Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Doch leider regulieren bei Kaskoschäden Versicherungen oft nur sehr ungern.
Die meisten Vergehen im Straßenverkehr sind Ordnungswidrigkeiten und sind sozusagen die „kleine Schwester“ der Straftat. Dazu gehört beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel.
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, setzt sich jedes Mal einem erhöhten Risiko aus, nicht unversehrt am Zielort anzukommen. Wir alle nehmen dieses Risiko regelmäßig in Kauf und in den meisten Fällen überstehen wir unsere Teilnahme am Straßenverkehr völlig unbeschadet. Allerdings kommt es immer wieder zu schmerzhaften Ausnahmen und wir werden in einen Unfall verwickelt, den entweder wir selbst oder ein anderer verschuldet hat. Bei Unfällen mit Personenschaden, die nicht selbst verursacht wurden, ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einer Kanzlei in Lauf a. d. Pegnitz in jedem Fall sinnvoll.
Noch schnell über die Ampel huschen – und schon ist es passiert: Der Rotlichtverstoß ist nach den Geschwindigkeitsüberschreitungen das zweithäufigste Verkehrsvergehen.
Ein Unfall ist immer schrecklich und auch kein Geld der Welt, wird den Schrecken und die Wunden komplett vergessen lassen. Aber es wird Ihnen helfen, den Unfall besser verarbeiten zu können.
Sofern kein Totalschaden bei einem Unfall entstanden, sondern ein sogenannter Reparaturschaden eingetreten ist, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung die unfallbedingten notwendigen Reparaturkosten zu erstatten. Dass dies keine Versicherung gerne übernimmt, ist hinreichend bekannt.
Es klingt ganz einfach: Bei einem technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden, erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung immer den Betrag, den Sie für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Autos benötigen würden. Dabei müssen Sie sich den sogenannten Restwert, also das, was Ihr Fahrzeug noch wert ist, anrechnen lassen.
Nach einem Unfall ist die Situation immer stressig und unübersichtlich. Diese Ausnahmesituation versuchen die Versicherer oft auszunutzen. Sie haben keine Schuld an einem Unfall, in den Sie verwickelt sind? Trotzdem hat die Versicherung des Unfallgegners immer das Interesse, den Schaden möglichst gering zu halten. Hier gilt oft das Sprichwort: „Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.“ Deswegen sollten Sie bei einem Verkehrsunfall immer einen Anwalt für Verkehrsrecht aus Lauf a. d. Pegnitz hinzuziehen.
Wer in einen Unfall verwickelt wird, verpflichtet sich automatisch, an der Unfallstelle zu verbleiben. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt automatisch eine Straftat dar und kann mit Geldbußen, dem Entzug der Fahrerlaubnis und gar einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Erst wenn Ihre Personalien, die Details Ihres Fahrzeugs sowie die Umstände Ihrer Unfallbeteiligung von der Polizei oder ähnlichen Personen mit Feststellungsrecht aufgenommen wurden, können Sie gegebenenfalls den Unfallort verlassen.
Sie sind Opfer eines Verkehrsunfalls geworden und haben körperliche oder psychische Schäden erlitten? Sehr häufig bietet Ihnen die Versicherung des Unfallverantwortlichen einen Abfindungsvergleich an, um Ihre erlittenen Schäden abzumildern.
Das Versprechen eines Abfindungsvergleichs klingt oft sehr verlockend: Die Versicherung der Gegenseite zahlt Ihnen eine Pauschalsumme, wenn Sie dafür von weiteren Forderungen absehen. Keine langwierigen juristischen Auseinandersetzungen und schnelle Resultate klingen fast zu gut, um wahr zu sein. Manchmal ist es das auch. Zwar können Abfindungsvergleiche in einigen Fällen eine sinnvolle Option darstellen, doch sollten Sie vor der Unterzeichnung immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten. Nur so gehen Sie sicher, dass Sie keinen Deal zu Ihren Ungunsten abschließen.