Strafrecht

Strafrecht

Vorladung? Anklage? Strafbefehl? Hausdurchsuchung?
Sie sind in ein Strafverfahren verwickelt? Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei zugestellt bekommen oder eine Anklageschrift / einen Strafbefehl erhalten? Dann sollten Sie schnell handeln und einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren, denn es geht um Ihre Zukunft! Nehmen Sie ein Strafverfahren nie auf die leichte Schulter, da die falsche Verteidigungsstrategie viele Risiken für Sie birgt.

Meine erfahrene Anwaltskanzlei in Lauf a. d. Pegnitz ist jetzt Ihr richtiger Ansprechpartner.

Wer ein Unternehmen führt, ist vielen Risiken ausgesetzt. Nicht immer laufen die Geschäfte nach Plan und Ihr Unternehmen verliert immer mehr Geld und Ressourcen. Die unvermeidliche Zahlungsunfähigkeit droht. Doch als selbstständiger Unternehmer haften Sie bei einigen Gesellschaftsformen mit Ihrem Privatvermögen. Es scheint eine kluge Idee zu sein, einen Teil Ihres Vermögens nicht offenzulegen oder gezielt zu verheimlichen. Doch an dieser Stelle kann es vorkommen, dass Sie eher früher als später mit dem Vorwurf eines strafbaren Bankrotts konfrontiert werden. Bei diesem Vorwurf ist es ratsam, sich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht einer Kanzlei in Lauf a. d. Pegnitz zu wenden.
Was gilt als erlaubter Freundschaftsdienst und wann ist die Grenze zur Bestechung überschritten? Als juristischer Laie wird es Ihnen oft kaum möglich sein, die genauen gesetzlichen Regelungen zu durchschauen und sich zuverlässig im Rahmen der Gesetze zu bewegen. Insbesondere bei Geschäften mit Immobilien oder Vermögenswerten kann es passieren, dass Sie unbewusst eine illegale Vorteilsnahme gewähren oder in Anspruch nehmen. In jedem Fall ist es ein sinnvoller Schritt, sich im Vorfeld mit mir als Rechtsanwalt für Strafrecht über die geplante Unternehmung oder Transaktion zu unterhalten.
Der Markt ist unberechenbar. Für die einen bringt er ungeahnte Reichtümer und Erfolg, für andere den wirtschaftlichen Ruin. Naturgemäß möchte niemand in die letzte Kategorie fallen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Unternehmer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können und dadurch ein Insolvenzgrund vorliegt. Wenn Sie sich in einer solchen Lage wiederfinden, dann ist schnelles Handeln von entscheidender Bedeutung. Andernfalls kann es passieren, dass Sie sich kurz darauf einem Vorwurf der Insolvenzverschleppung gemäß § 15a Insolvenzordnung gegenübersehen. Damit es nicht dazu kommt, ist ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht sinnvoll.
Wenn Ihnen die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung bekannt gemacht wurde, sollten Sie umgehend einen strafrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin in Lauf a. d. Pegnitz für Strafrecht kontaktieren. Denn die Grauzone ist groß: War es vielleicht Notwehr?
Sie sind beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, bei der ein Mensch (fast) getötet wurde? Bei einem Tötungsdelikt zählen die Details und eine gute Verteidigung, um aus dem Vorwurf Mord (lebenslange Freiheitsstrafe) einen Totschlag (Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren) oder Körperverletzung mit Todesfolge (Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren) zu machen.
Bei der Notwehr handelt es sich um einen Rechtfertigungsgrund. Denn wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt gemäß § 32 Abs. 1 StGB nicht rechtswidrig. Ob es sich bei einer Tat um Notwehr handelt, spielt in einem Strafprozess eine wesentliche Rolle.
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, erhält oft das Recht, während des Strafverfahrens als Nebenkläger aufzutreten. Konkret bedeutet das, dass es Ihnen ermöglicht wird, zusätzlich zur Staatsanwaltschaft als ein weiterer Ankläger zum Teil des Strafprozesses zu werden. Ich trete als Rechtsanwalt für Sie als Nebenklagevertreter auf, damit die zusätzliche Belastung durch ein Prozessverfahren für Sie so gering wie möglich wird.
Es geht um Drogen! Und wenn diese im Spiel sind, dann ist das Strafrecht involviert. Wenn ein Tatbestand aus dem Betäubungsmittelstrafrecht Ihnen zur Last gelegt wird, dann sollten Sie sich unbedingt fachkundige Hilfe eines Anwalts für Strafrecht suchen!
Wenn es durch eine Täuschung zu einer Vermögensverschiebung eines Anderen kommt, so spricht man in der Rechtsprechung von Betrug. Das geht recht schnell, denn vielen ist nicht klar, dass es sich auch schon bei kleinen Delikten um Betrug handeln kann.
Zu den Vermögensdelikten zählen Erpressung, räuberische Erpressung, Betrug, Versicherungsmissbrauch, Kreditbetrug, Untreue, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, aber auch Diebstahl, Unterschlagung und Raub.
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, werden Sie schnell auch mit dem Prozess der Vermögensabschöpfung konfrontiert. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Regelung der Strafprozessordnung, die dafür sorgen soll, dass Ihnen sämtliches Vermögen abgenommen wird, das entweder für die Durchführung einer Straftat genutzt oder infolge einer solchen illegal erworben wurde. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass sich Verbrechen im tatsächlichen Wortsinn nicht „lohnt“. Bei der Durchführung der Vermögensabschöpfung sind Fehler allerdings nicht ausgeschlossen.
Das Gesetz definiert den Raub als eine Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt oder mittels einer Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben. Dazu bedarf es der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Raub wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren geahndet und ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen!
Sie haben eine Anzeige wegen Erpressung erhalten? Das kann Ihnen bis zu 5 Jahre Gefängnis einbringen oder mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden. Handeln Sie schnell und melden Sie sich bei mir – Ihrem Anwalt für Strafrecht in Lauf a. d. Pegnitz!
Sie haben sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, waren betrunken im Straßenverkehr, haben den Straßenverkehr gefährdet oder sind ohne Fahrerlaubnis gefahren? Das hört sich im ersten Moment nach einem Verkehrsdelikt an, aber tatsächlich haben Sie eine Straftat begangen!
Auch wenn man noch jugendlich oder Heranwachsender ist, entgeht man nicht dem Strafrecht! Das sogenannte Jugendstrafrecht hat zwar andere Ziele als das herkömmliche Strafrecht, es bedarf jedoch guter anwaltlicher Verteidigung, um die Zukunft nicht zu verbauen.
Wenn Sie sich einem Strafverfahren gegenübersehen, dann kann der Fall eintreten, dass das Gesetz vorsieht, Ihnen einen Pflichtverteidiger an die Seite zu stellen. Der Grund dafür ist schnell gefunden: Niemand soll in einem Strafverfahren, wenn eine Verurteilung von mindestens einem Jahr droht, allein für das eigene Schicksal verantwortlich sein und die Möglichkeit für einen fairen Prozess haben. Insbesondere dann, wenn es Ihnen Ihre wirtschaftliche oder persönliche Situation nicht erlaubt, einen Wahlverteidiger zu beauftragen, wird vom zuständigen Gericht die Order erteilt, Ihnen einen Pflichtverteidiger zuzuweisen. Als ausgebildeter Rechtsanwalt habe ich umfassende Erfahrungen in der Arbeit als Pflichtverteidiger und werde selbstverständlich auch Ihren Fall mit Nachdruck vertreten.
Sie haben eine polizeiliche Vorladung erhalten und sollen vernommen werden? Hier gilt es, Vorsicht walten zu lassen! Sind Sie nur als unbeteiligter Zeuge geladen, spricht in der Regel wenig dagegen, der Vorladung nicht nachzukommen. Solange nicht ausdrücklich von der Staatsanwaltschaft gefordert, liegt das Erscheinen aber in Ihrem Ermessen.
Sind Sie hingegen als Beschuldigter geladen, ist in den meisten Fällen davon abzuraten, der Vorladung nachzukommen. Idealerweise sollten Sie vorab immer mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht meiner Kanzlei Kontakt aufnehmen und sich zu Ihren Optionen beraten lassen.
Wer in Untersuchungshaft gerät, der steht immer unter dringendem Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Unabhängig von Schuld oder Unschuld kann eine solche Maßnahme zur starken Belastung für den Beschuldigten und seine Angehörigen werden. Oft sind schwere wirtschaftliche und psychische Konsequenzen die Folge. Umso wichtiger ist es, dass Sie von Beginn an professionelle juristische Unterstützung an Ihrer Seite haben. Ein Anwalt für Strafrecht ist dafür der beste Ansprechpartner.
Ein Strafverfahren ist eine komplexe Angelegenheit. Selbst, wenn es trotz aller Bemühungen zu einer Verurteilung und einer Strafvollstreckung kommt, ist damit meine Arbeit als Anwalt für Strafrecht noch lange nicht vorbei. Nachdem Ihr Urteil nach der Zustellung rechtskräftig wurde, droht Ihnen – falls eine Freiheitstrafe ausgesprochen wurde – in der Regel innerhalb von vier Wochen der Strafvollzug. Doch als Anwalt für Strafrecht verfüge ich über eine Reihe an rechtlichen Mitteln, die es Ihnen ermöglichen, nicht unverzüglich den Strafvollzug antreten zu müssen und diesen Zeitraum etwas zu erweitern.